Einzeleintritt Erwachsene erm.
Anspruch auf Gebührenermäßigung haben
1. ohne Rücksicht auf das Einkommen
- Teilnehmer am freiwilligen Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst
- Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, soweit sie eine Schule oder Hochschule besuchen und nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen.
Die Berechtigung hierfür ist durch Vorlage eines entsprechenden und gültigen Ausweises nachzuweisen.
2. gegen Einkommensnachweis
- Arbeitslose
- Sozialhilfeempfänger
- sonstige Personen
Voraussetzung ist, dass das Einkommen das Doppelte des Sozialhilfesatzes der Regelbedarfsstufe 1 nicht übersteigt.
3. Inhaber des Stadtpasses oder der Bayerischen Ehrenamtskarte
4. Behinderte ab 50 % Schwerbehinderung
Die Berechtigung hierfür ist durch Vorlage eines entsprechenden und gültigen Ausweises nachzuweisen.