12er Karte Ermäßigte

Anspruch auf Gebührenermäßigung haben 

  1. ohne Rücksicht auf das Einkommen
      - Teilnehmer am freiwilligen Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst
      - Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, soweit sie eine Schule oder Hochschule besuchen und nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen.
      Die Berechtigung hierfür ist durch Vorlage eines entsprechenden und gültigen Ausweises nachzuweisen.

  2. gegen Einkommensnachweis
      - Arbeitslose
      - Sozialhilfeempfänger
      - sonstige Personen
     Voraussetzung ist, dass das Einkommen das Doppelte des Sozialhilfesatzes der Regelbedarfsstufe 1 nicht übersteigt.

  3. Inhaber des Stadtpasses oder der Bayerischen Ehrenamtskarte

  4. Behinderte ab 50 % Schwerbehinderung
      Die Berechtigung hierfür ist durch Vorlage eines entsprechenden und gültigen Ausweises nachzuweisen.

 Die 12-er Karte ist nur in der laufenden Saison gültig.

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